| Ein Tierschutzgesetz, welches nicht schützt |
| Magda |
| Sonntag, den 10. April 2011 um 21:22 Uhr |
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Im Jahre 2002 wurde unser Grundgesetz durch ein weiteres Staatsziel erweitert:
So ist es nicht nur die Aufgabe des Staates, sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen, sondern auch, die Tiere zu schützen: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." (Art. 20a GG) So folgt das Gesetz der landläufigen Einstellung gegenüber Tieren. Schließlich würde kaum ein guter Bürger oder eine gute Bürgerin Tierquälerei gutheißen. Die tagtägliche Praxis in Deutschlands Massentierhaltungen zeigt eine andere Realität: Da werden Kälbchen, Ferkel, junge männliche Schafen und Ziegen ohne vorherige Betäubung kastriert, das heißt: Ihnen wird die Bauchdecke geöffnet, Muskeln werden durchtrennt und die Samenleiter durch schnitten. Bei unter sechs Wochen alten Rindern kann eine Enthornung vorgenommen werden, ohne dass die Tiere vorher betäubt werden müssen. Schwänze von unter vier Tage alten Ferkeln und von unter acht Tage alten Lämmern werden entfernt. Die letzten Zehenglieder bei Masthahnküken werden während des ersten Lebenstages "abgesetzt", das heißt abgeschnitten. Enthornen, Abschneiden von Schwänzen und Zehengliedern, all das geschieht ohne vorherige Betäubung. Tierquälerei im großindustriellen Stil und sogar völlig im Einklang mit dem deutschen Recht! Wie kann das aber sein, wo doch der Schutz der Tiere zum Staatsziel geworden ist und selbst das Tierschutzgesetz mit folgenden Worten beginnt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (Tierschutzgesetz, Erster Abschnitt - Grundsatz (§ 1)) Obige Formulierung ist nur auf den ersten Blick tierfreundlich. Auf den zweiten Blick stolpert man über die undefinierte Formulierung des "vernünftigen Grundes". Diese zwei Worte allein öffnen Tierquälerei Tür und Tor: Dort, wo am Fließband Tiere gezüchtet, gemästet und geschlachtet werden, ist das Sprichwort "Zeit ist Geld" ebenso wahr wie tragisch für die Tiere: Betäubungen nehmen nicht nur wertvolle Zeit in Anspruch, sondern vermindern auch den Profit. Selbst wenn eine Betäubungsspritze, welche dem einem Ferkel Schmerzen bei der Kastration ersparen würde, nur 1 Euro kosten würde, würde dies einen Verlust von ca. 60 Millionen Euro bedeuten. Denn es wurden im Jahre 2010 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 58.350.146 Schweine geschlachtet. Und weil wir mit einer achtziffrigen Nummernfolge wenig anfangen können, schreibe ich diese enorme Zahl in Worten auf: Achtundfünfzig Millionen dreihundertfünfzig Tausend und einhundertsechsundvierzig Schweine wurden alleine im Jahre 2010 geschlachtet! Und da die beispielhaften 60 Millionen Euro eine große Summe Geld sind, werden wirtschaftlich-finanziellen Überlegungen prompt zu "vernünftigen Gründen" erklärt. Diese "vernünftigen Gründe" ermöglichen Ausnahmen des Tierschutzes, die schon längst zur Regel geworden sind... Fazit: Der durch das Grundgesetz vorgeschriebene Schutz der Tiere wird in der Realität umgangen – und dieses wird gerade durch das Tierschutzgesetz ermöglicht, welches Tiere doch eigentlich schützen sollte! Somit wird in Deutschland täglich millionenfach Tierquälerei verübt. Wir fordern also, dass das grundgesetzlich definierte Staatsziel "Tierschutz" endlich ernst genommen wird und dass das Tierschutzgesetz so umformuliert wird, dass es seinem Namen gerecht wird. Quellen: |
"Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen." |