| Brainstorming: Tierschutzgesetz §1 der Bundesrepublik Deutschland |
| Moritz |
| Samstag, den 21. Mai 2011 um 19:57 Uhr |
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„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__1.html) So lautet der erste Paragraph des Tierschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, auf den ich gerade zufällig stieß, als ich nach einem Gesetzestext suchte. Ich habe mir kurz darüber Gedanken gemacht und werde im Folgenden versuchen, das Gesetz zu beurteilen und auszulegen.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, (...) dessen Leben (...) zu schützen.“ Nach dem Wortlaut dieses Auszugs scheint es wichtig zu sein, zunächst festzulegen, was Schutz bedeutet und welche Bedingungen notwendig sind, um eine Sache zu schützen. Ich für meinen Teil denke, dass etwas in der Gegenwart zu schützen bedeutet, es zu erhalten und dafür zu sorgen, dass es keinen Schaden nimmt. Um etwas zu erhalten muss etwas natürlich überhaupt existent sein. Demnach muss ein Leben, um geschützt zu werden, existent sein und der Schutz dazu dienen, es zu erhalten und vor Schaden zu bewahren. Folglich verstößt das Töten eines Tieres gegen den Zweck des Tierschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Ich brauche wohl kaum zu erwähnen, dass die dem ersten folgenden Paragraphen in starkem Widerspruch dazu stehen- das Gesetz regelt schließlich das geregelte Töten von Tieren durch Schlachten, Angeln, Jagen und Sonstiges. Wie schafft es ein Gesetz, dass Leben eines Tieres durch Erlauben und Regelung seines Tötens zu schützen?
„Zweck dieses Gesetzes ist es, (...) dessen (...) Wohlbefinden zu schützen.“ Auch hier scheint durch die Definition von Schützen gegeben zu sein, dass das Gesetz gegen das zufügen von Leid gegenüber Tieren spricht. Demnach müssten alle Haltungsformen von so genannten „Nutztieren“ in der Wirtschaft verboten sein und auch Zoos, viele Formen des Reitsports und auch die Haltung von Tieren (vor allem Wildtieren) im Zirkus sowie einige Arten der Haustierhaltung. Wie schafft es ein Gesetz, das Wohlbefinden eines Tieres durch die Erlaubung und Regelung des Zufügens von Leid gegenüber Tieren zu schützen?
Eine Antwort darauf scheint nur noch der letzte Satz des ersten Paragraphen bieten zu können: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Dies scheint eine Konsequenz in Form eines Verbotes aus dem ersten Satz zu sein. Problematisch ist hierbei jedoch der Begriff „vernünftig“. Dieser aus der Aufklärung stammende Begriff kann auf viele, auch gegensätzliche, Arten interpretiert werden. Der Duden schlägt verschiedene Synonyme für vernünftig vor: rational, legitim, einleuchtend, überlegt, einsichtig und besonnen - um nur einige zu nennen. Des weiteren stieß ich auf einen umgangssprachlichen Begriff vernünftig, der eine Handlung bezeichnet, die „jeder“ Mensch als gut betrachten würde/betrachtet. In Bezug auf den Umgang mit Tieren ist natürlich viel von der Auslegung des Begriffes abhängig, deswegen bleibt mir hierzu nur zu fragen: Ist es vernünftig, ein fühlendes Lebewesen mit Persönlichkeit ein Leben lang einzusperren und es dann zu töten, nur um Profit und einen kurzen Gaumengenuss zu haben? Ist es richtig, das zu tun? Was gibt uns das Recht dazu?
Fazit: Indirekt sind in diesem ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes ein Lebensrecht für Tiere und ein Recht auf körperliche und geistige/seelische Unversehrtheit verankert - dasselbe Gesetz regelt jedoch deren systematischen Bruch. Dennoch ist es nicht unmöglich, Tieren diese Rechte durch - und umzusetzen: Beim eigenen Konsum fängt es an
Soviel kurz dazu, Moritz |
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