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Ein Tierschutzgesetz, welches die Tiere nicht schützt

Im Jahre 2002 wurde unser Grundgesetz durch ein weiteres Staatsziel erweitert: So ist es nicht nur die Aufgabe des Staates, sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen, sondern auch, die Tiere zu schützen:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
(Art. 20a GG)

So folgt das Gesetz der landläufigen Einstellung gegenüber Tieren. Schließlich würde kaum ein guter Bürger oder eine gute Bürgerin Tierquälerei gutheißen.

Die tagtägliche Praxis in Deutschlands Massentierhaltungen zeigt eine andere Realität:
Da werden Kälbchen, Ferkel, junge männliche Schafe und Ziegen ohne vorherige Betäubung kastriert, das heißt: Ihnen wird die Bauchdecke geöffnet, Muskeln werden durchtrennt und die Samenleiter durchschnitten. Bei unter sechs Wochen alten Rindern kann eine Enthornung vorgenommen werden, ohne dass die Tiere vorher betäubt werden müssen. Schwänze von unter vier Tage alten Ferkeln und von unter acht Tage alten Lämmern werden entfernt. Die letzten Zehenglieder bei Masthahnküken werden während des ersten Lebenstages "abgesetzt", das heißt abgeschnitten. Enthornen, Abschneiden von Schwänzen und Zehengliedern, all das geschieht ohne vorherige Betäubung. Tierquälerei im großindustriellen Stil und sogar völlig im Einklang mit dem deutschen Recht!

Wie kann das aber sein, wo doch der Schutz der Tiere zum Staatsziel geworden ist und selbst das Tierschutzgesetz mit folgenden Worten beginnt:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
(Tierschutzgesetz, Erster Abschnitt - Grundsatz (§ 1))

Obige Formulierung ist nur auf den ersten Blick tierfreundlich. Auf den zweiten Blick stolpert man über die undefinierte Formulierung des "vernünftigen Grundes". Diese zwei Worte allein öffnen Tierquälerei Tür und Tor:
Dort wo am Fließband Tiere gezüchtet, gemästet und geschlachtet wird ist das Sprichwort "Zeit ist Geld" ebenso wahr, wie tragisch für die Tiere: Betäubungen nehmen nicht nur wertvolle Zeit in Anspruch, sondern vermindern auch den Profit. 

Selbst wenn eine Betäubungsspritze, die einem Ferkel Schmerzen bei der Kastration ersparen würde, nur 1 Euro kosten würde, würde dies einen Verlust von ca. 60 Millionen Euro bedeuten. Denn es wurden im Jahre 2010 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 58.350.146 Schweine geschlachtet. Und weil wir mit einer achtziffrigen Nummernfolge wenig anfangen können, diese enorme Zahl in Worten: Achtundfünfzig Millionen dreihundertfünfzig Tausend und einhundertsechsundvierzig Schweine wurden alleine im Jahre 2010 geschlachtet!  

Und weil die beispielhaften 60 Millionen Euro eine große Summe Geld sind, werden wirtschaftlich-finanzielle Überlegungen prompt zu "vernünftigen Gründen" erklärt. 
Diese lassen Ausnahmen des Tierschutzes zu, die schon längst zur Regel geworden sind...

Fazit:
Der durch das Grundgesetz eingeräumte Schutz der Tiere wird gesetzlich außer Kraft gesetzt – und dieses gerade durch das Tierschutzgesetz, welches Tiere doch eigentlich schützen sollte!
Somit wird in Deutschland täglich millionenfach Tierquälerei begangen, ohne dass dadurch ein Gesetz gebrochen würde.

Wir fordern also, dass das grundgesetzlich definierte Staatsziel "Tierschutz" endlich ernst genommen wird und dass das Tierschutzrecht so umformuliert wird, dass es seinem Namen gerecht wird.


Und solange ein konsequenter Tierschutz nicht an der Tagesordnung steht, werden wir uns für die Rechte von Tieren einsetzen.

Quellen:

 

Über diesen Text kann im Forum diskutiert werden.

 

„Es wird ein Tag kommen, an dem die Menschen über die Tötung eines Tieres genauso urteilen werden, wie sie heute die eines Menschen beurteilen.“

Leonardo Da Vinci